All­ge­meine Geschäftsbedingungen

1. All­ge­mei­nes
1.1 Gel­tungs­be­reich
Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten in der zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses gül­ti­gen Fas­sung
für alle Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen uns (der Bal­dus Medi­cal GmbH & Co. KG, In der Lang­fuhr 32, 56170 Ben­dorf,
ver­tre­ten durch die geschäfts­füh­rende Gesell­schaf­te­rin: Bal­dus Medi­cal Ver­wal­tungs- GmbH, diese ver­tre­ten durch ihren Geschäfts­füh­rer:
Herr Fabian Bal­dus sowie der Bal­dus Medi­zin­tech­nik GmbH,
In der
Lang­fuhr 32,
56170 Ben­dorf
ver­tre­ten durch den Geschäfts­füh­rer Fabian Bal­dus) und Ihnen. Soll­ten Sie ent­ge­gen­ste­hende All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen ver­wen­den, wird die­sen hier­mit aus­drück­lich widersprochen.

1.2 Ver­trags­ver­ein­ba­rung
Ver­trags­spra­che ist Deutsch. Kun­den im Sinne die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sind aus­schließ­lich
Unter­neh­mer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Regis­trie­rung
Zur Nut­zung des voll­stän­di­gen Umfangs unse­rer Web­site ist es zunächst erfor­der­lich einen Kun­den­ac­count
anzu­le­gen. Hier­bei wer­den die zur Leis­tungs­er­brin­gung durch uns erfor­der­li­chen Daten abge­fragt. Die Ein­ga­ben
wer­den durch Kli­cken auf den But­ton “Neues Kun­den­konto anle­gen” bestä­tigt. Sie erhal­ten hier­auf eine
Bestä­ti­gungs­mail mit den für einen Login erfor­der­li­chen Anga­ben. Erst wenn Sie sich erst­mals mit die­sen
Anga­ben auf unse­rer Web­site ein­ge­loggt haben, ist die Regis­trie­rung abge­schlos­sen.
Das Pass­wort, wel­ches Ihnen den Zugang zum per­sön­li­chen Bereich ermög­licht, ist streng ver­trau­lich zu
behan­deln und darf kei­nes­falls an Dritte wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Sie tref­fen geeig­nete und ange­mes­sene
Maß­nah­men, um eine Kennt­nis­nahme Ihres Pass­wor­tes durch Dritte zu ver­hin­dern. Ein Kun­den­ac­count kann
nicht auf andere Nutzer/ Kun­den oder sons­tige Dritte über­tra­gen wer­den. Für Schä­den, die durch den Miss­brauch
des Pass­wor­tes ent­ste­hen, haf­ten wir nicht.

1.4 Ver­trags­schluss
1.4.1 Online­shop

Die Dar­stel­lung des Sor­ti­ments in unse­rem Online­shop ist zunächst frei­blei­bend und unver­bind­lich. Der
Bestell­vor­gang besteht aus ins­ge­samt vier Schrit­ten. Im ers­ten Schritt wäh­len Sie die gewünsch­ten Waren aus.
Im zwei­ten Schritt geben Sie Ihre Daten ein­schließ­lich Rech­nungs­an­schrift und ggf. abwei­chen­der Lie­fer­an­schrift
ein, soweit Sie diese nicht bereits in Ihrem Kun­den­ac­count hin­ter­legt haben. Im drit­ten Schritt wäh­len Sie die
gewünschte Zah­lungs­me­thode aus. Im vier­ten Schritt haben Sie die Mög­lich­keit, sämt­li­che Anga­ben (z.B. Name,
Anschrift, Zah­lungs­weise, bestellte Arti­kel) noch ein­mal zu über­prü­fen und ggf. Ein­ga­be­feh­ler zu berich­ti­gen,
bevor Sie Ihre Bestel­lung durch Kli­cken auf den But­ton “zah­lungs­pflich­tig bestel­len” bestä­ti­gen. Mit der Bestel­lung
erklä­ren Sie ver­bind­lich Ihr Ver­trags­an­ge­bot. Wir wer­den Ihnen den Zugang der Bestel­lung unver­züg­lich
bestä­ti­gen. Die Zugangs­be­stä­ti­gung stellt noch keine ver­bind­li­che Annahme der Bestel­lung dar. Wir sind
berech­tigt, das in der Bestel­lung lie­gende Ver­trags­an­ge­bot inner­halb von zwei Tagen nach Ein­gang der
Bestel­lung per E‑Mail, Fax, Tele­fon, pos­ta­lisch oder durch Mit­tei­lung der Absen­dung der Ware ver­bind­lich
anzu­neh­men. Erst mit der Annahme kommt der Ver­trag zustande.

Der Ver­trags­text wird von uns gespei­chert und Ihnen nach Absen­dung Ihrer Bestel­lung nebst den vor­lie­gen­den
AGB und Kun­den­in­for­ma­tio­nen in Text­form (z.B. E‑Mail, Fax oder pos­ta­lisch) zuge­schickt. Der Ver­trags­text kann
von Ihnen nach Absen­dung Ihrer Bestel­lung jedoch nicht mehr über die Inter­net­seite abge­ru­fen wer­den. Sie
kön­nen über die Druck­funk­tion des Brow­sers die maß­geb­li­che Web­site mit dem Ver­trags­text ausdrucken.

1.4.2 Indi­vi­du­el­ler Ver­trags­schluss
Der Ver­trags­schluss kann auch indi­vi­du­ell durch Ange­bot und Annahme statt­fin­den. Soweit nicht anders
ver­ein­bart ist hier­bei der übli­che Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stel­len und hier­auf von uns ein ver­bind­li­ches
Ange­bot erhal­ten, wel­ches Sie dann bin­nen der im Ange­bot benann­ten Frist anneh­men kön­nen. Geht aus dem
Ange­bot keine Frist her­vor, kön­nen Sie das Ange­bot mit einer Frist von zwei Wochen anneh­men. Mit der
Annahme kommt der Ver­trag zustande. Eine geson­derte Spei­che­rung des Ver­trags­tex­tes durch uns fin­det nicht
statt, son­dern der Ver­trags­in­halt ergibt sich jeweils indi­vi­du­ell aus der getrof­fe­nen Vereinbarung.

1.5 Nach­träg­li­che Ände­rung der Geschäfts­be­din­gun­gen
Wir sind zur nach­träg­li­chen Anpas­sung und Ergän­zung der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gegen­über
bestehen­den Geschäfts­be­zie­hun­gen berech­tigt, soweit Ände­run­gen in der Gesetz­ge­bung oder Recht­spre­chung
es erfor­dern oder sons­tige Umstände dazu füh­ren, dass das ver­trag­li­che Äqui­va­lenz­ver­hält­nis nicht nur
unwe­sent­lich gestört ist. Eine nach­träg­li­che Ände­rung der Geschäfts­be­din­gun­gen wird wirk­sam, wenn Sie nicht
inner­halb von sechs Wochen nach Mit­tei­lung der Ände­rung wider­spre­chen. Wir wer­den Sie bei Frist­be­ginn
aus­drück­lich auf die Wir­kung Ihres Schwei­gens als Annahme der Ver­trags­än­de­rung hin­wei­sen und Ihnen
wäh­rend der Frist die Mög­lich­keit zur Abgabe einer aus­drück­li­chen Erklä­rung ein­räu­men. Wider­spre­chen Sie
frist­ge­mäß, kön­nen sowohl wir als auch Sie das Ver­trags­ver­hält­nis außer­or­dent­lich kün­di­gen, soweit wir nicht das
Ver­trags­ver­hält­nis unter den alten All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen fort­be­stehen lassen.

2. Leis­tungs­be­schrei­bung und Lie­fe­rung
2.1 All­ge­mein

Wir bie­ten Ihnen ein brei­tes Dienst­leis­tungs- und Waren­sor­ti­ment im Bereich medi­zi­ni­sche
Gas­versorgungs­anlagen an. Neben dem Erwerb von den Pro­duk­ten bie­ten wir auch Ser­vice- bzw.
War­tungs­leis­tun­gen sowie Mon­ta­geleis­tun­gen an. Das genaue Leis­tungs­spek­trum kön­nen Sie unse­rer Web­site
bzw. dem jewei­li­gen Ange­bot entnehmen.

2.2 Leis­tungs­er­brin­gung
Wir sind berech­tigt den Ver­trag bzw. Teile des Ver­tra­ges durch Dritte erfül­len zu lassen.

2.3 Teil­lie­fe­run­gen
Wir sind zu Teil­lie­fe­run­gen berech­tigt, wenn dies für Sie zumut­bar ist. Im Falle von Teil­lie­fe­run­gen fal­len Ihnen
jedoch keine zusätz­li­chen Ver­sand­kos­ten an.

2.4 Lie­fer- und Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen
Lie­fer- und Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen auf­grund höhe­rer Gewalt und auf­grund von außer­ge­wöhn­li­chen und
unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­sen, wel­che auch durch äußerste Sorg­falt von uns nicht ver­hin­dert wer­den kön­nen
und wel­che wir nicht zu ver­tre­ten haben (hierzu gehö­ren ins­be­son­dere Streiks, behörd­li­che oder gericht­li­che
Anord­nun­gen z.B. bei Pan­de­mien und Fälle nicht rich­ti­ger oder nicht ord­nungs­ge­mä­ßer Selbst­be­lie­fe­rung trotz
dahin­ge­hen­den Deckungs­ge­schäfts), berech­tig­ten uns dazu, die Lie­fe­rung um die Dauer des behin­dern­den
Ereig­nis­ses zu verschieben.

2.5 Aus­schluss der Lie­fe­rung
Post­fach­an­schrif­ten wer­den nicht beliefert.

2.6 Annah­me­ver­zug
Gera­ten Sie mit der Abnahme der bestell­ten Ware in Ver­zug, sind wir nach Set­zung einer ange­mes­se­nen
Nach­frist berech­tigt, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten und Scha­dens­er­satz wegen Ver­zug oder wegen Nicht­er­fül­lung
zu bean­spru­chen. Wäh­rend des Annah­me­ver­zugs tra­gen Sie die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs oder der
zufäl­li­gen Verschlechterung.

2.7 Leis­tungs­zeit
Hin­sicht­lich der Bestel­lun­gen von Waren fin­den Sie die Lie­fer­zei­ten bei dem jewei­li­gen Pro­dukt bzw. in dem
Ange­bot.
Die von uns ange­bo­te­nen Dienst­leis­tun­gen erbrin­gen wir zu dem mit Ihnen indi­vi­du­ell ver­ein­bar­ten Zeit­punkt.
Nur soweit nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart wurde, erfolgt die Leistung/Lieferung durch Bal­dus
inner­halb von sechs Wochen. Der Frist­be­ginn für die Leis­tung ist bei Vor­kas­sen­zah­lung der Tag nach Ertei­lung
des Zah­lungs­auf­trags an das über­wei­sende Kre­dit­in­sti­tut bzw. bei Zah­lung per Nach­nahme oder auf Rech­nung
der Tag nach Ver­trags­schluss. Die Frist endet am dar­auf­fol­gen­den fünf­ten Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf
einen Sams­tag, Sonn­tag oder einen am Leis­tungs­ort staat­lich aner­kann­ten all­ge­mei­nen Fei­er­tag, endet die Frist
am nächs­ten Werk­tag.
Ist für unsere Leis­tung Ihre Mit­wir­kung erfor­der­lich oder ver­ein­bart, so ver­län­gert sich die Lie­fer-/Leis­tungs­zeit um
die Zeit, die Sie die­ser Ver­pflich­tung nicht nach­ge­kom­men sind. Zudem behal­ten wir uns vor, eine erneute
Kal­ku­la­tion der Ver­gü­tung vor­zu­neh­men und das, durch Sie zu ent­rich­tende, Ent­gelt ggf. anzupassen.

Wün­schen Sie nach der Ter­mi­nie­rung Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen, kön­nen die ver­ein­bar­ten Fristen/Termine
nicht mehr ein­ge­hal­ten werden.

2.8 Durch­füh­rung und Ein­wei­sung
Teil unse­res Leis­tungs­spek­trums ist u.a. die Durch­füh­rung der Ein­wei­sung in die Bedie­nung von
Medi­zin­pro­duk­ten nach dem Medi­zin­pro­duk­te­ge­setz (MPG) gegen das im jewei­li­gen Ange­bot aus­ge­wie­sene
Ent­gelt. Die Durch­füh­rung der Ein­wei­sung erfolgt nach ter­min­li­cher Abspra­che zwi­schen uns und Ihnen mit der
Maß­gabe, dass die Ein­wei­sung grund­sätz­lich am Tag der Anlie­fe­rung und des Auf­baus des Medi­zin­pro­duk­tes
erfol­gen soll. Auf­grund unvor­her­seh­ba­rer Ereig­nisse (z.B. Erkran­kung, Unfall­ereig­nis, ver­kehrs­tech­ni­sche
Behin­de­rung o.Ä.) kann es vor­kom­men, dass wir oder Sie den Ter­min absa­gen müs­sen. Sowohl wir als auch Sie
sind ver­pflich­tet, die jeweils andere Par­tei unver­züg­lich nach Ein­tritt eines sol­chen Ver­hin­de­rungs­grun­des zu
kon­tak­tie­ren und den Ter­min abzu­sa­gen. Eine ter­min­li­che Absage unse­rer­seits berech­tigt Sie nicht zum Rück­tritt
von dem Ver­trags­ver­hält­nis oder zur Gel­tend­ma­chung von dies­be­züg­li­chen Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen. Die
Ver­trags­par­teien wer­den im Fall einer ter­min­li­chen Absage einen mög­lichst nahe­ge­le­ge­nen Ersatz­ter­min
ver­ein­ba­ren.

3. Zah­lung
3.1 Preise und Ver­sand­kos­ten

Sämt­li­che Preise ver­ste­hen sich zuzüg­lich Umsatz­steuer. Hinzu kom­men noch die jeweils geson­dert
aus­ge­wie­se­nen Kos­ten für Ver­pa­ckung und Ver­sand, soweit nicht Abho­lung durch Sie an unse­rem Geschäfts­sitz
ver­ein­bart wird.
Der Min­dest­be­stell­wert beträgt 75,00 € netto zuzüg­lich der Kos­ten für Ver­pa­ckung und Versand.

3.2 Fahrt­kos­ten
Bei Lie­fe­rung durch uns wer­den für die Anfahrt 0,92 € netto pro gefah­re­nen Kilo­me­ter sowie eine Pau­schale von
92,00 € netto für die Fahrt­zeit berech­net. Soweit die Fahrt­zeit über eine Stunde hin­aus­geht, wer­den jeweils 92,00
€ netto pro Stunde berechnet.

3.3 Mon­ta­ge­kos­ten
Bei Mon­tage oder Arbei­ten vor Ort wer­den durch uns 92,00 € für einen Tech­ni­ker oder Mon­teur pro Stunde
berech­net. Soweit Sie tele­fo­ni­schen Sup­port durch unsere Tech­ni­ker außer­halb der Gewähr­leis­tungs­rechte in
Anspruch neh­men, berech­nen wir hier­für 2,50 € netto pro ange­fan­gene Minute. Die Abrech­nung erfolgt auf
Rech­nungs­ba­sis.

3.4 Ein­la­ge­rungs­kos­ten
Soweit Sie in Annah­me­ver­zug gera­ten oder schuld­haft sons­tige Mit­wir­kungs­pflich­ten ver­let­zen, sind wir
berech­tigt, den inso­weit ent­stan­de­nen Scha­den, ein­schließ­lich etwa­iger Mehr­auf­wen­dun­gen, ersetzt zu
ver­lan­gen. Im Falle des Annah­me­ver­zu­ges neh­men wir die Ein­la­ge­rung der Ware auf Ihr Risiko und Ihre Kos­ten
vor. Ihnen ver­bleibt der Nach­weis, dass uns kein oder ein gerin­ge­rer Scha­den ent­stan­den ist.

3.5 Zah­lungs­ver­zug
Sie gera­ten mit der Zah­lung in Ver­zug, wenn die Zah­lung nicht inner­halb von zwei Wochen nach Erhalt der
Rech­nung bei uns ein­geht. Bei Zah­lungs­ver­zug wer­den Zin­sen in Höhe von 9 Pro­zent­punk­ten über dem
Basis­zins­satz der Euro­päi­schen Zen­tral­bank berech­net. Soll­ten Sie mit Ihren Zah­lun­gen in Ver­zug gera­ten, so
behal­ten wir uns vor, Mahn­ge­büh­ren in Höhe von 5,00 Euro in Rech­nung zu stel­len. Die Gel­tend­ma­chung eines
dar­über hin­aus gehen­den Scha­dens­er­sat­zes, insb. auch der Ver­zugs­pau­schale nach § 288 Absatz 5 Satz 1 BGB,
bleibt unbe­nom­men. Nach Abspra­che mit uns ist eine Ver­län­ge­rung des Zah­lungs­ziels auf 8, 14 oder 30 Tage
mög­lich. Ihnen ver­bleibt die Mög­lich­keit nach­zu­wei­sen, dass uns kein oder ein gerin­ge­rer Scha­den ent­stan­den
ist.
Bei Zah­lungs­ver­zug behal­ten wir uns vor, unsere Arbeit ein­zu­stel­len, bis Sie der Zah­lungs­ver­pflich­tung
nach­ge­kom­men sind. Die hier­bei zusätz­lich ent­ste­hen­den Kos­ten wer­den wir Ihnen in Rech­nung stel­len.
Zudem ist es uns mög­lich bei Zah­lungs­ver­zug alle wei­te­ren Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen, die Sie gegen­über uns
haben, sofort und bei einer Raten­zah­lung zudem auch den Gesamt­preis fäl­lig zu stellen.

3.6 Zurück­be­hal­tungs­recht
Die Gel­tend­ma­chung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts steht Ihnen nur für sol­che Gegen­an­sprü­che zu, die fäl­lig sind
und auf dem­sel­ben recht­li­chen Ver­hält­nis wie Ihre Ver­pflich­tung beruhen.

3.7 Sonn‑, Fei­er­tags- und Nach­zu­schläge / Verrechnungssätze

Für jeden zwi­schen­zeit­li­chen War­tungs- und/oder Repa­ra­tur­auf­trag auf Ihre Anfor­de­rung, wel­cher nicht der
Gewähr­leis­tung unter­fällt, wer­den Kilo­me­ter­gel­der für Hin- & Rück­reise, Lohn­kos­ten für die Fahrt- und Arbeits­zeit
sowie Aus­lö­sung und evtl. Über­nach­tung in Rech­nung gestellt. Tritt eine tarif­li­che Lohn- oder Gehalts­er­hö­hung
ein, so haben wir das Recht, die dem bereits geschlos­se­nen Ver­trag zugrunde lie­gen­den Gebühren‑, Pauschalund/oder Arbeits­zeit­sätze den ver­än­der­ten Ver­hält­nisse anzu­pas­sen, nach­dem wir Sie hier­über in Kennt­nis
gesetzt haben.
Wöchent­li­che Arbeits­zei­ten: Kern­ar­beits­zei­ten sind Mon­tag bis Frei­tag von 08:00 bis 17:00 Uhr.
Außer­halb der Kern­ar­beits­zeit sowie für Arbeits­zei­ten außer­halb des ver­ein­bar­ten Umfangs des Ser­vice­ver­tra­ges
sind wir berech­tigt, zusätz­lich zu den ver­ein­bar­ten Stun­den­sät­zen fol­gende Zuschläge zu berech­nen:
Mo.-Fr. 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr;
06.00 Uhr bis 08.00 Uhr +50%
Mo.-Fr. 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr +100%
Sams­tag 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr +150%
Sonn-/ Fei­er­tag 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr +200%

4. Ihre Ver­ant­wort­lich­keit
4.1 All­ge­mei­nes

Für Inhalt und Rich­tig­keit der von Ihnen über­mit­tel­ten Daten und Infor­ma­tio­nen sind aus­schließ­lich Sie selbst
ver­ant­wort­lich. Sie ver­pflich­ten sich zudem, keine Daten zu über­mit­teln, deren Inhalte Rechte Drit­ter ver­let­zen
oder gegen bestehende Gesetze ver­sto­ßen. Sie bestä­ti­gen mit der Über­tra­gung von Daten an uns, die
urhe­ber­recht­li­chen Bestim­mun­gen ein­ge­hal­ten zu haben.

4.2 Frei­stel­lung
Sie hal­ten uns von allen Ansprü­chen frei, die von Drit­ten wegen sol­cher Ver­let­zun­gen gegen­über uns gel­tend
gemacht wer­den. Dies umfasst auch die Erstat­tung von Kos­ten not­wen­di­ger recht­li­cher Vertretung.

4.3 Daten­si­che­rung
Für die Siche­rung der über­sand­ten Infor­ma­tio­nen sind Sie mit­ver­ant­wort­lich. Wir kön­nen nicht für den Ver­lust von
Ihren über­sand­ten Infor­ma­tio­nen ver­ant­wort­lich gemacht wer­den, da wir keine all­ge­meine
Daten­si­che­rungs­ga­ran­tie übernehmen.

4.4 Ser­vice und War­tung
Im Rah­men der von uns ange­bo­te­nen Ser­vice- und War­tungs­leis­tun­gen haben Sie uns die jeweils zu war­ten­den
Pro­dukte zum ver­ein­bar­ten Zeit­punkt unauf­ge­for­dert zur Ver­fü­gung zu stel­len und, sofern Arbei­ten bei Ihnen vor
Ort durch­ge­führt wer­den, Zugang zum Grund­stück bzw. den jewei­li­gen Räum­lich­kei­ten zu gewäh­ren. Sie haben
zudem dafür Sorge zu tra­gen, dass, sofern Arbei­ten bei Ihnen vor Ort durch­ge­führt wer­den, am Leis­tungs­ort eine
aus­rei­chende Strom­zu­fuhr sowie Beleuch­tung vor­han­den ist. Ver­zö­ge­run­gen, die auf einer man­geln­den
Mit­wir­kung des Kun­den beru­hen, haben wir nicht zu vertreten.

5. Eigen­tums­vor­be­halt bei Kauf­ver­trä­gen
5.1 All­ge­mein

Die von uns gelie­fer­ten Waren, Werke und Mate­ria­lien blei­ben bis zur voll­stän­di­gen Erfül­lung sämt­li­cher
gegen­wär­ti­gen und zukünf­ti­gen For­de­run­gen aus der Geschäfts­ver­bin­dung in unse­rem Eigen­tum. Sie tre­ten
einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschä­di­gung, Zer­stö­rung oder den Ver­lust die­ser Sachen erhal­ten, an uns ab. Sie sind, soweit nach­fol­gend nichts abwei­chen­des ver­ein­bart wird, nicht berech­tigt, die Ihnen unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­ten Gegen­stände zu ver­äu­ßern, zu ver­schen­ken, zu ver­pfän­den oder zur Sicher­heit zu übereignen.

5.2 Pfän­dung und ander­wei­tige Beein­träch­ti­gun­gen
Wird die unter dem Eigen­tums­vor­be­halt ste­hende Sache gepfän­det oder ander­wei­tig durch Dritte beein­träch­tigt,
haben Sie uns unver­züg­lich zu benach­rich­ti­gen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erho­ben wer­den kann. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, die gericht­li­chen und außer­ge­richt­li­chen Kos­ten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstat­ten, haf­ten Sie für den uns ent­stan­de­nen Ausfall.

5.3 Wei­ter­ver­äu­ße­rung
Sie sind zur Wei­ter­ver­äu­ße­rung der Vor­be­halts­ware im nor­ma­len Geschäfts­ver­kehr berech­tigt. Die For­de­run­gen
des Abneh­mers aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung der Vor­be­halts­ware tre­ten Sie schon jetzt an uns in Höhe des
ver­ein­bar­ten Fak­tura-End­be­tra­ges (inkl. Umsatz­steuer) ab. Diese Abtre­tung gilt unab­hän­gig davon, ob die
Kauf­sa­che ohne oder nach Ver­ar­bei­tung wei­ter­ver­kauft wor­den ist. Sie blei­ben zur Ein­zie­hung der For­de­rung
auch nach der Abtre­tung ermäch­tigt. Die Befug­nis von uns, die For­de­rung selbst ein­zu­zie­hen, bleibt davon
unbe­rührt. Wir wer­den jedoch die For­de­rung nicht ein­zie­hen, solange Sie Ihren Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen aus den
ver­ein­nahm­ten Erlö­sen nach­kom­men, nicht in Zah­lungs­ver­zug sind und ins­be­son­dere kein Antrag auf Eröff­nung
eines Insol­venz­ver­fah­rens gestellt ist oder Zah­lungs­ein­stel­lung vorliegt.

5.4 Umbil­dung, Be- und Ver­ar­bei­tung
Die Be- und Ver­ar­bei­tung oder Umbil­dung der Kauf­sa­che durch Sie erfolgt stets namens und im Auf­trag von uns.
In die­sem Fall setzt sich Ihr Anwart­schafts­recht an der Kauf­sa­che an der umge­bil­de­ten Sache fort. Sofern die
Kauf­sa­che mit ande­ren, uns nicht gehö­ren­den Gegen­stän­den ver­ar­bei­tet wird, erwer­ben wir das Mit­ei­gen­tum an
der neuen Sache im Ver­hält­nis des objek­ti­ven Wer­tes der Kauf­sa­che zu den ande­ren bear­bei­te­ten Gegen­stän­den zur Zeit der Ver­ar­bei­tung. Das­selbe gilt für den Fall der Ver­mi­schung. Sofern die Ver­mi­schung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Haupt­sa­che anzu­se­hen ist, gilt als ver­ein­bart, dass Sie uns anteil­mä­ßig Mit­ei­gen­tum
über­tra­gen und das so ent­stan­dene Allein­ei­gen­tum oder Mit­ei­gen­tum für uns ver­wah­ren. Zur Siche­rung der For­de­run­gen gegen Sie tre­ten Sie auch sol­che For­de­run­gen an uns ab, die Ihnen durch die Ver­bin­dung der Vor­be­halts­ware mit einem Grund­stück gegen einen Drit­ten erwach­sen; wir neh­men diese Abtre­tung schon jetzt an.

5.5 Rück­nahme
Bei ver­trags­wid­ri­gem Ver­hal­ten durch Sie, ins­be­son­dere bei Zah­lungs­ver­zug, aber auch im Falle der Bean­tra­gung eines Insol­venz­ver­fah­rens über Ihr Ver­mö­gen, sind wir berech­tigt, die Sache zurück­zu­neh­men. In der Rück­nahme der Sache liegt in die­sem Fall kein Rück­tritt vom Ver­trag, es sei denn, wir erklä­ren dies aus­drück­lich in Textform.

5.6 Frei­gabe von Sicher­hei­ten
Über­steigt der Wert der Sicher­hei­ten den Wert der gesi­cher­ten For­de­run­gen um mehr als 15 Pro­zent, sind wir auf Ihr Ver­lan­gen hin zur Frei­gabe von Sicher­hei­ten verpflichtet.

6. Gewähr­leis­tung beim Kauf­ver­trag
6.1 All­ge­mein

Es bestehen gesetz­li­che Gewähr­leis­tungs­rechte. Ein Gewähr­leis­tungs­an­spruch kann nur hin­sicht­lich der
Beschaf­fen­hei­ten der Ware ent­ste­hen, zumut­bare Abwei­chun­gen in den ästhe­ti­schen Eigen­schaf­ten der Ware unter­fal­len nicht dem Gewähr­leis­tungs­an­spruch. Ins­be­son­dere hin­sicht­lich der Beschrei­bun­gen, Dar­stel­lun­gen und Anga­ben in unse­ren Ange­bo­ten, Pro­spek­ten, Kata­lo­gen, auf der Web­site und sons­ti­gen Unter­la­gen kann es zu tech­ni­schen und gestal­te­ri­schen Abwei­chun­gen kom­men (z.B. Farbe, Gewicht, Abmes­sung, Gestal­tung, Maß­stab, Posi­tio­nie­rung o.ä.), soweit diese Ände­run­gen für Sie zumut­bar sind. Sol­che zumut­ba­ren
Ände­rungs­gründe kön­nen sich aus han­dels­üb­li­chen Schwan­kun­gen und tech­ni­schen Pro­duk­ti­ons­ab­läu­fen
erge­ben. Soweit zusätz­lich zu den Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen Garan­tien gege­ben wer­den, fin­den Sie deren genaue Bedin­gun­gen jeweils beim Pro­dukt. Mög­li­che Garan­tien berüh­ren die Gewähr­leis­tungs­rechte nicht. Sie
sind dazu ver­pflich­tet, uns die man­gel­hafte Ware zum Zwe­cke der Nach­er­fül­lung zur Ver­fü­gung zu stellen.

6.2 Gewähr­leis­tungs­an­spruch
Im Falle eines Man­gels leis­ten wir nach eige­ner Wahl die Nach­er­fül­lung in Form der Man­gel­be­sei­ti­gung oder der Neu­lie­fe­rung. Dabei geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs oder Ver­schlech­te­rung der Sache bereits mit Über­gabe an die zum Trans­port bestimmte Per­son auf Sie über. Sie müs­sen offen­sicht­li­che Män­gel unver­züg­lich
und nicht offen­sicht­li­che Män­gel unver­züg­lich nach Ent­de­ckung in Text­form anzei­gen; andern­falls ist die
Gel­tend­ma­chung des Gewähr­leis­tungs­an­spruchs aus­ge­schlos­sen. Zur Frist­wah­rung genügt die recht­zei­tige Absen­dung. Sie trifft die volle Beweis­last für sämt­li­che Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen, ins­be­son­dere für den Man­gel
selbst, für den Zeit­punkt der Fest­stel­lung des Man­gels und für die Recht­zei­tig­keit der Mängelrüge.

6.3 Rechte bei unwe­sent­li­chem Man­gel
Beim Vor­lie­gen eines nur unwe­sent­li­chen Man­gels steht Ihnen unter Aus­schluss des Rück­tritts­rechts ledig­lich das Recht zur ange­mes­se­nen Min­de­rung des Kauf­prei­ses zu.

6.4 Scha­dens­er­satz für Män­gel
Für Schä­den, die auf eine unsach­ge­mäße Behand­lung oder Ver­wen­dung zurück­zu­füh­ren sind, wird keine
Gewähr geleis­tet. Auf den nach­fol­gen­den Haf­tungs­aus­schluss wird aus­drück­lich hingewiesen.

6.5 Ver­jäh­rung
Für gebrauchte Waren ist die Gewähr­leis­tung aus­ge­schlos­sen und für Neu­wa­ren beträgt diese 1 Jahr. Aus­ge­nom­men hier­von ist der Rück­griffs­an­spruch nach § 478 BGB. Die Ver­kür­zung der Ver­jäh­rung schließt aus­drück­lich nicht die Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit oder im Falle von Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit aus. Auch die Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes blei­ben hier­von unberührt.

7. Gewähr­leis­tung beim Dienst­leis­tungs­ver­trag
Es bestehen die gesetz­li­chen Gewährleistungsrechte.

8. Nutz­bar­keit der Online-Dienste
8.1 Wei­ter­ent­wick­lung der Dienst­leis­tung / Ver­füg­bar­keit

Wir sind bemüht, unsere Leis­tun­gen an aktu­elle tech­ni­sche Ent­wick­lun­gen anzu­pas­sen. Wir behal­ten uns daher Ände­run­gen der ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen vor, soweit sol­che Ände­run­gen nicht die Kern­leis­tun­gen beein­träch­ti­gen und unter Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen des Ver­trags­part­ners für die­sen zumut­bar sind. Auch sind wir
berech­tigt den Web­site-Betrieb zu Zwe­cken der Aktua­li­sie­rung und War­tung teil­weise oder kom­plett im zumut­ba­ren Rah­men zu unter­bre­chen. Wir über­neh­men inso­weit keine Garan­tie für die jeder­zei­tige Ver­füg­bar­keit der ange­bo­te­nen Leis­tun­gen und sichern nicht zu, dass die ange­bo­te­nen Leis­tun­gen oder Teile davon von jedem Ort aus ver­füg­bar gemacht wer­den und genutzt wer­den kön­nen. Das gesetz­li­che Gewähr­leis­tungs­recht wird­hier­durch nicht berührt.

8.2 Tech­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen
Die Nut­zung der Web­site setzt ent­spre­chende kom­pa­ti­ble Geräte vor­aus. Es obliegt Ihnen das Gerät in einen Zustand zu ver­set­zen oder zu hal­ten, wel­che die Nut­zung der Web­site-Dienste ermög­licht (z.B. funk­ti­ons­tüch­ti­ger Internetzugang).

9. Lauf­zeit und Kün­di­gung
9.1 Kün­di­gung von Lauf­zeit­ver­trä­gen

Kos­ten­pflich­tige Ver­träge mit Min­dest­ver­trags­lauf­zei­ten (z.B. War­tungs­ver­träge) kön­nen jeweils mit einer Kün­di­gungs­frist von sechs Wochen zum jewei­li­gen Lauf­zeit­ende in Text­form, ohne Anga­ben von Grün­den gekün­digt wer­den. Unter­bleibt eine recht­zei­tige Kün­di­gung, ver­län­gert sich der Ver­trag auto­ma­tisch um die jewei­lige Erst­lauf­zeit, jedoch maxi­mal um ein Jahr. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung aus wich­ti­gem
Grund wird hier­durch nicht berührt.

9.2 Frist­lose Kün­di­gung
Das Recht zur frist­lo­sen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unbe­rührt. Ein wich­ti­ger Grund liegt ins­be­son­dere vor, wenn
• Sie unrich­tige oder unvoll­stän­dige Anga­ben bei Ver­trags­schluss gemacht haben,
• Sie gegen sons­tige ver­trag­li­che Pflich­ten wie­der­holt ver­sto­ßen und die Pflicht­ver­let­zung auch nach
Auf­for­de­rung durch uns nicht unterlassen.

10. Haf­tung
10.1 Haf­tungs­aus­schluss

Wir sowie unsere gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen haf­ten nur für Vor­satz sowie für grobe Fahr­läs­sig­keit und soweit wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten (folg­lich sol­che Pflich­ten, deren Ein­hal­tung für die Errei­chung des Ver­trags­zwecks von beson­de­rer Bedeu­tung sind) betrof­fen sind, auch für leichte Fahr­läs­sig­keit. Hier­bei beschränkt sich die Haf­tung für grobe sowie leichte Fahr­läs­sig­keit auf den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Schaden.

10.2 Haf­tungs­vor­be­halt
Der vor­ste­hende Haf­tungs­aus­schluss betrifft nicht die Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit. Auch die Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes blei­ben von die­sem Haf­tungs­aus­schluss unberührt.

10.3 Daten­si­che­rung
Wir füh­ren im Rah­men der Leis­tungs­er­brin­gung effek­tive Daten­si­che­run­gen durch, über­neh­men jedoch keine all­ge­meine Daten­si­che­rungs­ga­ran­tie für die von Ihnen über­mit­tel­ten Daten. Sie sind auch selbst dafür ver­ant­wort­lich in regel­mä­ßi­gen Abstän­den ange­mes­sene Back­ups Ihrer Daten zu erstel­len und so einem Daten­ver­lust vor­zu­beu­gen. Wir las­sen bei der Erbrin­gung der ver­ein­bar­ten Dienst­leis­tung die ange­mes­sene Sorg­falt wal­ten und wer­den die Daten­si­che­rung mit der erfor­der­li­chen Fach­kennt­nis erbrin­gen. Wir sichern jedoch nicht zu, dass die gespei­cher­ten Inhalte oder Daten, auf die Sie zugrei­fen, nicht ver­se­hent­lich beschä­digt oder
ver­fälscht wer­den, ver­lo­ren gehen oder teil­weise ent­fernt werden.

11. Schluss­be­stim­mun­gen
11.1 Gerichts­stand
Als aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Rechts­strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag wird unser Geschäfts­sitz
ver­ein­bart.
11.2 Rechts­wahl
Soweit nicht zwin­gende gesetz­li­che Bestim­mun­gen nach Ihrem Hei­mat­recht ent­ge­gen­ste­hen, gilt deut­sches
Recht unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts als ver­ein­bart.
11.3 Sal­va­to­ri­sche Klau­sel
Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen berührt die Gül­tig­keit der übri­gen All­ge­mei­nen
Geschäfts­be­din­gun­gen nicht

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